Das Thema Prüfmittelfähigkeit und Prüfprozesseignung oder Messmittelfähigkeitsuntersuchung ist ein Thema, mit dem immer wieder Kunden auf uns zukommen, die aufgrund einer Normforderung, oder einer Kundenanforderung damit konfrontiert wurden.



Wir haben Erfahrung in diesem Bereich und unterstützen gerne dabei, das Thema zu erarbeiten. Dabei können wir Ihnen sowohl individuelle Problemlösungen für einzelne Prüfprozessuntersuchungen anbieten als auch Trainings und Software, mit der Sie selbst in die Lage kommen Prüfprozesseignung und Prüfprozessmanagement durchzuführen. Sprechen Sie uns am besten an, damit wir mit Ihnen klären können welches Verfahren am geeignetesten ist, um Ihre Prüfmittelfähigkeit zu untersuchen.





Definition des Prozesses



Um die Notwendigkeit des Nachweises zur Eignung eines Prüfprozessses zu verstehen sollte zuerst die Begrifflichkeit „Prozess“ geklärt werden. Die Definition laut DIN SPEC 1115: 2009-11, welche allgemeinhin als DIN ISO/TS 16494 bekannt ist, lautet folgendermaßen „ Eine Tätigkeit oder eine Gruppe von Tätigkeiten, die Ressourcen verwendet und die ausgeführt wird , um die Umwandlung von Eingaben in Ergebnisse zu ermöglichen, kann als Prozess gesehen werden.“Diese Definition lässt sich ebenso auf einen Prüfprozess übertragen, bei dem durch das Zusammenspiel von Betriebsmitteln, Aktivitäten und Einflüssen eine Messung erzeugt wird. Zur Vereinfachung wird in der einschlägigen Fachliteratur unabhängig vom Merkmalstyp der Oberbegriff „ prüfen und Prüfmittel“ verwendet.





Vorbereitung der Prüfprozesseignungsuntersuchung



Man kann nur so genau fertigen wie man messen kann, diese Floskel hat sicherlich jeder schon mindestens einmal gehört, jedoch trifft Sie den Kern der Sache. Für eine korrekte und sichere Beurteilung der Konformität von Produktmerkmalen ist es unerlässlich die Eignung des jeweiligen Prüfprozesses nachzuweisen. Die Grundlage für einen solchen Eignungsnachweise bildet zunächst eine Kalibrierung, welche Vorzugsweise in einem unabhängigen, nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Kalibrierlabor stattfinden sollte. Durch die Kalibrierung wird nicht nur die korrekte Funktionsweise und die Rückführbarkeit auf ein nationales Normal gewährleistet, sondern es wird ebenso Einhaltung der zulässigen Fehlergrenzen geprüft. Allerdings darf man sich nicht darüber hinwegtäuschen lassen das eine Kalibrierung lediglich aussagt, dass ein ausgebildeter Messtechniker in der Lage ist, mit dem jeweiligen Prüfmittel unter nahezu perfekten Umgebungsbedingungen an einem idealen Prüfobjekt korrekte Messwerte zu ermitteln. Wie sich das Prüfmittel unter realen Bedingungen Verhält kann man daher anhand eines Kalibrierscheins und der Messunsicherheitsangabe des Kalibrierlabors nur grob erahnen.





Abschätzung der Eignung  von Universal-Prüfmitteln



Auch bei Universal-Prüfmitteln wie zum Beispiel „ Messschiebern oder Bügelmessschrauben“ welche in vielen Organisationen in einer großen Stückzahl zur Anwendung kommen, sollte ein Prüfprozesseignungsnachweis erbracht werden. Da durch die Erfüllung der Normanforderungen bei der Kalibrierung aller Universal-Prüfmittel ein gewisser Standard gesetzt wurde, genügt es nun für jeden Anwendungsfall eine Referenzuntersuchung zum Nachweis der Prüfprozesseignung durchzuführen. Ein Anwendungsfall sollte dabei konstante Umgebungs und Prüfbedingungen definieren, werden einzelne Parameter geändert so kann dies gravierende Auswirkungen auf die Messunsicherheit haben und es sollte eine erneute Untersuchung durchgeführt werden. Ein wichtiger Kennwert zur Auswahl von Universal-Prüfmitteln der Längenmesstechnik ist „Goldene Regel der Messtechnik“, Sie besagt dass ein Prüfprozess grundlegend als geeignet angesehen werden kann, insofern die Messunsicherheit 1/10 der Toleranz des zu prüfenden Merkmales nicht übersteigt, in der Praxis wird das Verhältnis oftmals bis auf 1/5 erhöht. Da man bei der Vorauswahl von möglicherweise geeigneten Prüfmitteln jedoch die Messunsicherheit unter realen Bedinungen nur schwer abschätzen kann, hat es sich als sinnvoll erwiesen die max. zulässige Fehlergrenze zur Bewertung heranzuziehen. In einem konkreten Bespiel würde das bedeuten, dass ein Messschieber nach DIN 862 mit einer Messspanne von 150 mm und einer Fehlergrenze von 0,03 mm grundlegend in der Lage sein müsste die Konformität einer Merkmalstoleranz von 0,3mm zu bewerten. Diese Abschätzung sollte natürlich durch einen Fähigkeitsnachweis nach einem anerkannten Verfahren , wie im VDA Band 5 beschrieben, bestätigt werden und in die Erweiterte Messunsicherheit des Prüfprozesses einfließen.