Die Frage nach dem „ richtigen“ Kalibrierintervall beschäftigt immer wieder Prüfmittelbeauftragte, Qualitätsmanager und natürlich auch Controller. Daran kann man schon erkennen, dass an dieser Stelle die technischen und wirtschaftlichen Interessen im Unternehmen aufeinandertreffen, doch in erster Linie gilt es natürlich die Anforderungen umzusetzen, welche aus der eigenen Zertifizierung hervorgehen. Am Beispiel einer Organisation welche nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert ist, würde dies bedeuten dass die Prüfmittel „in festgelegten Abständen oder vor dem Gebrauch kalibriert oder verifiziert werden müssen“( Quelle DIN EN ISO 9001- Abschnitt 7.6a).
Doch was ist nun das „richtige“ oder das „vorgeschriebene“ Kalibrierintervall?
In der Praxis hat sich in vielen Unternehmen ein Intervall von 12 Monaten zur externen Re-Kalibrierung der Prüfmittel durchgesetzt, da diese pauschale Festlegung meist wirtschaftlich und technisch vertretbar ist und von vielen Auditoren akzeptiert wird.
Kann man also davon ausgehen, dass 12 Monate das richtige Kalibrierintervall für alle Prüfmittel darstellt?
Eine einfache Antwort auf diese Frage gibt es leider nicht, da die große Vielfalt an Messverfahren, Messmitteln und deren Kombination mit Umgebungs und Anwendungsbedingungen sehr unterschiedliche Anforderungen hervorbringt. Man sollte die Festlegung von Kalibrierzyklen als interdisziplinären dynamischen Prozess verstehen, der sowohl die entstehenden Kosten sowie die Risiken eines zu langen Kalibrierintervalls im Blick hat und falls erforderlich neu definiert. Beispielsweise kann ein unnötig kurzes Kalibrierintervall das Budget stark belasten und die Verfügbarkeit des jeweiligen Messgerätes einschränken wobei im Gegensatz ein zu langes Kalibrierintervall die Gefahr von Fehlmessungen stark erhöht und damit alle Konformitätsaussagen im Verwendungszeitraum in Frage stellt.
Wussten Sie, dass bei den über 40.000 Kalbrierungen durch KDK pro Jahr über 3 % keine Konformität bestätigt werden konnte ?
Nach welchen Kriterien kann man Kalibrierintervalle festlegen?
Das Kalibrierintervall sollte so gewählt werden, dass man aufgrund der vorliegenden Informationen über das Prüfmittel und den Prüfprozess davon ausgehen kann, dass eine fehlerfreie Konformitätsbewertung über den gesamten Verwendungszeitraum möglich ist. Um dieses Ziel zu erreichen sollte eine Kombination aus „internen Zwischenprüfungen“ und der externen Rekalibrierung eingeführt werden. Die wichtigsten Kriterien zur Festlegung des Kalibrierintervalls sind die Stabilität des Prüfmittels, welche aus der Kalibrierhistorie ersichtlich wird, sowie die Häufigkeit der Verwendung und die Kombination aus Bauart und Einsatzbedingungen. Sollte keine Kalibrierhistorie vorliegen weil ein Prüfmittel entweder neu ist oder bisher als Hilfsmittel verwendet wurde, dann empfiehlt es sich in jedem Fall das Kalibrierintervall in den ersten Re-Kalibrierzyklen etwas kürzer anzusetzen um die Gefahr von Fehlmessungen durch unbekannte Effekte und Instabilität zu minimieren.
Wie kann man festgelegte Kalibrierintervalle vor einem Auditor rechtfertigen?
Da jeder Auditor natürlich bestrebt sein sollte, während der Auditierung die Verbesserungspotenziale innerhalb der Organisation festzustellen, dürfte er über begründete Abweichungen von dem , in der Praxis etablierten Standardintervall von 12 Monaten, eher erfreut sein. Denn diese Abweichung zeigt, dass sich das Unternehmen mit der Thematik auseinandersetzt und die Kalibrierintervalle nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien individuell anpasst. Bei dieser individuellen Anpassung und Einschätzung der notwendigen Kalibrierintervalle kann es durchaus dazu kommen, dass das Standardintervall deutlich unter oder überschritten wird.
Beispiel 1:
Ein festeingestellter Drehmomentschraubendreher wird zum Anziehen einer Schraube mit einem präzise definierten Drehmomentwert verwendet. Laut Kalibrierhistorie neigt der Drehmomentschrauber allerdings mit zunehmender Anzahl an Verschraubungen zu einem abnehmenden Drehmoment. Bei der „jährlichen“ Kalibrierung stellt das externe Kalibrierlabor in jedem Jahr einen Einstellwert an der Spezifikationsgrenze bzw. eine Überschreitung der Spezifikation fest und führt in Rücksprache mit dem Kunden eine Justage durch.
Fazit: Ein Kalibrierintervall von 12 Monaten wäre in diesem Fall nicht angemessen, weiterhin müssten alle Schraubverbindungen im zurückliegenden Intervall nochmal geprüft bzw. zurückgerufen werden. Das Kalibrierintervall sollte vorsorglich auf 3 bzw. 6 Monate verkürzt werden.
Beispiel 2
Ein Parallelendmaß aus Stahl mit einer sehr weit zurückreichenden Kalibrierhistorie wird äußerst selten zum Abgleich eines Längenkomparators eingesetzt. Bei der „jährlichen“ Kalibrierung wird schon über Jahre hinweg nur eine vernachlässigbar geringe Längenänderung festgestellt.
Fazit: Das Kalibrierintervall könnte aufgrund der vorhandenen Kalibrierhistorie und Auswertung bzw. Einschätzung durch die Verantwortlichen auf 24 Monate erhöht werden.
Wie man an den Beispielen erkennen kann, führt eine individuelle Anpassung der Kalibrierintervalle an einigen Stellen zur Kostensteigerung und an anderen Stellen zur Kostenersparnis, jedoch immer zu einem „vertretbaren“ Kalibrierintervall.
Bei Fragen zur Festlegung von Kalibrierintervallen steht Ihnen das KDK – Team natürlich jederzeit zur Verfügung.